Arbeitssicherheit ist in den Betrieben ein wichtiger Grundbaustein und ergibt sich aus einer Fülle von gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen. Wir beraten und unterstützen Sie kompetent bei der betrieblichen Umsetzung unter Berücksichtigung Ihrer Ziele.

Arbeitssicherheit schützt uns und trägt auch zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei!

Wir bieten Ihnen eine auf Ihren Betrieb passende Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 an. Dies kann in Form einer Grundbetreuung, anlassbezogenen Betreuung oder einer individuell betriebsspezifischen Betreuung stattfinden. Wir bieten auch bei Bedarf eine Unterstützung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit in Unternehmen an.

Für die arbeitsmedizinische Betreuung, Vorsorge, Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen kooperieren wir mit ausgewiesenen arbeitsmedizinischen Praxen. Hier können wir Ihnen gerne den Kontakt vermitteln.

Wir helfen Ihnen weiter. Sprechen Sie uns gerne an!

Leistungsübersicht:

  • Arbeitssicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 | ASiG
  • Unterstützung beim Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Durchführung von Sicherheitsunterweisungen | Schulungen
  • Durchführung von Betriebsbegehungen mit Dokumentation
  • Erstellung der geforderten Gefährdungsbeurteilungen / Risikobewertungen
  • Durchführung von Bildschirmarbeitsplatzanalysen
  • Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Erstellung von Betriebsanweisungen (Arbeitsmittel, Maschinen, Gefahrstoffe, Biologische Stoffe)
  • Gefahrstoffmanagement (Erstellung eines Gefahrstoffkatasters, Umsetzung der GefStoffV)
  • Unfallanalysen
  • Beratung / Hilfestellung bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Erstellung von Prüf- und Wartungsplänen
  • Durchführung von Licht- und Lärmmessungen
  • Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
  • Projektarbeiten
  • weiteres

Positive Effekte einer zielgerichteten sicherheitstechnischen Betreuung:

  • Sicherheit am Arbeitsplatz

  • Gesunde Mitarbeiter

  • Vermeidung von Berufskrankheiten

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen

  • Senkung von Arbeitsunfällen

  • Sicherstellung des Betriebsablaufs

  • Zukunftsorientiert

  • Wertschätzung

  • Zufriedene Mitarbeiter

  • Rechtssicherheit

Gefährdungsbeurteilung:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Biostoffverordnung (BioStoffV)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)