Brandschutzbeauftragte können aus einigen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben gefordert werden, oder anhand der betrieblichen Anforderungen notwendig sein, und sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb.

Der Brandschutz im Betrieb ist ein wichtiger Grundbaustein, da mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, präventive Schutzmaßnahmen im Vorfeld zu ergreifen, sowie die Beschäftigten über Brandverhütung und Verhalten im Brandfall zu schulen bzw. zu sensibilisieren.

Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes und erarbeiten passende Maßnahmenkonzepte für Sie.

Sprechen Sie uns gerne an!

Leistungsübersicht:

  • Stellung des Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003
  • Mitwirkung in der betrieblichen Brandschutzorganisation
  • Durchführung von Betriebsbegehungen mit Dokumentation
  • Erstellung / Fortschreiben von Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096
  • Beurteilung der Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
  • Erarbeitung von Brandrisikoanalysen
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  • Kontrolle von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen
  • Beratung und Begleitung von Evakuierungsübungen
  • Durchführung von Brandschutzunterweisungen | Schulungen
  • Erstellung von Betriebsunterlagen (Prüf- und Wartungskataster, Betriebsanweisungen, etc.)
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Sachversicherern und Feuerwehren
  • weiteres

Positive Effekte des vorbeugenden Brandschutzes:

  • Personenschutz

  • Verhinderung von Bränden

  • Sicherstellung des Betriebsablaufs

  • Sicherstellung der Arbeitsplätze

  • Senkung der Brandlasten

  • Zukunftsorientiert

  • Wertschätzung

  • Versicherungsschutz

  • Rechtssicherheit